Arbeitsrecht: Was zählt zum Einkommen für's Urlaubsgeld?

EuGH, Urteil vom 22.05.2014 - C-539/12
Rechtsprechung

Neben dem Grundgehalt gezahlte Verkaufsprovisionen müssen beim Urlaubsentgelt berücksichtigt werden.

Bezieht ein Verkaufsberater neben seinem Grundgehalt eine Provision, die sich nach der Zahl seiner Verkaufsabschlüsse bemisst, muss sie bei der Berechnung des während des bezahlten Jahresurlaubs zu leistenden Urlaubsentgelts berücksichtigt werden. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 22.05.2014 entschieden. Das hinsichtlich des Urlaubs gezahlte Entgelt dürfe nicht auf das Grundgehalt beschränkt sein, und zwar auch dann nicht, wenn die Verringerung erst nach dem Jahresurlaub eintritt, da anderenfalls zu befürchten sei, dass der Arbeitnehmer wegen möglicher finanzieller Einbußen sein Recht auf Urlaub nicht wahrnimmt.

Zur Entscheidung des EuGH

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