2006: So viele Lohnänderungen wie lange nicht mehr

Rechtsnews von Jürgen Schütt

Der 1. Januar ist wie fast jedes Jahr wieder ein Stichtag für wichtige gesetzliche Änderungen im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung:

Die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge wurde vorgezogen. So werden diese ab Januar 2006 in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, die Beiträge für Januar 2006 also bereits am 27.01.2006. Das bedeutet, dass der Folgemonat als Fälligkeitsmonat dann Vergangenheit ist. Zu zahlen ist künftig bereits in dem Monat, in dem die Beschäftigung oder Tätigkeit, mit der das Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erzielt wird, ausgeübt worden ist oder als ausgeübt gilt. Der Zeitpunkt der tatsächlichen Entgeltabrechnung durch den Arbeitgeber hat nun keinerlei Einfluss mehr auf die Fälligkeit der Beiträge. Die Beiträge werden de facto bereits zum Ende eines jeden laufenden Monats zur Zahlung an die Krankenkassen fällig, in der Regel also rund zwei Wochen früher. Arbeitgeber müssen die voraussichtliche Höhe der Beitragsschuld heranziehen, um die Beiträge fristgerecht abführen zu können. Damit kleine und mittlere Unternehmen im Monat der Umstellung nicht zu hoch belastet werden, wird eine Übergangsregelung angeboten. Sie ermöglicht den betroffenen Unternehmen, die Beiträge für Januar 2006 in Höhe eines Sechstels der Beitragsschuld erst mit den Beiträgen für die Monate Februar bis Juli 2006 zu zahlen. Gerade deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig auf die Änderungen zum Jahreswechsel einzustellen.

Durch die Änderung der Sachbezugsverordnung gibt es für das Jahr 2006 neue Sachbezugswerte. Die Werte für Verpflegung und Unterkunft werden nach den jeweils zu erwartenden Preissteigerungsraten angehoben. Bei Arbeitnehmern, denen freie Unterkunft oder freie Verpflegung gewährt wird, erhöhen sich dadurch die Sozialversicherungsbeiträge. In den alten und neuen Bundesländern sind nach wie vor unterschiedliche Sachbezugswerte gültig.

Meldungen und Beitragsnachweise nehmen Krankenkassen nur noch an, wenn sie elektronisch übermittelt werden. Die bisherige Papiermeldung auf dem Postweg oder eine Übermittlung auf Diskette oder anderen Datenträgern ist ab dem Jahreswechsel nicht mehr zulässig. Nur wer sich rechtzeitig mit den bevorstehenden Neuerungen befasst, kann mit einem reibungslosen Umstieg rechnen. Der Umstieg ist bereits jetzt schon möglich - ab Januar 2006 ist er Pflicht.

Durch die Erhöhung der Vorsorgepauschale ergeben sich für 2006 komplett neue Lohnsteuerwerte, da die Vorsorgepauschale in die Steuerbeträge der Lohnsteuertabelle eingearbeitet ist.

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