Justizverwaltung stellt bei Ebay ein

Rechtsnews von Jürgen Schütt

Sachsen-Anhalts Justiz geht neue Wege. Als erste Justizverwaltung bundesweit werden Gegenstände, die im Rahmen der Vermögensabschöpfung von Straftaten für verfallen erklärt oder eingezogen wurden, über die Internet-Plattform Ebay verwertet. Unter „justiz-magdeburg“ werden zur „Premiere“ seit Montag von der Staatsanwaltschaft Magdeburg zwei Ringe angeboten. Staatssekretär Burkhard Lischka gab heute weitere Schmuckstücke zum Verkauf frei. Lischka: „Im Rahmen der Verfolgung von Straftaten zieht die Staatsanwaltschaft Gegenstände, darunter auch Schmuck, ein. Wir wollen einem möglichst breiten Bevölkerungskreis die Möglichkeit geben, diese Stücke zu erwerben.“

Das Strafgesetzbuch regelt die Voraussetzungen für den so genannten Verfall und die Einziehung, die grundsätzlich als Nebenentscheidungen im Strafurteil entschieden werden. Die gesetzlichen Grundlagen bilden die Paragraphen 73 bis 76a StGB. Die Wirkung in beiden Fällen ist der Übergang des Eigentums auf den Staat. Die Verwertung dieser Gegenstände erfolgt nach den Vorschriften der Strafvollstreckungsverordnung. Verfall und Einziehung werden durch den Richter angeordnet. Ziel des Verfalls ist die Abschöpfung von Vermögensvorteilen aus Straftaten zum Beispiel in Fällen von Rauschgifthandel. Eingezogen werden kann, was durch die Straftat hervorgebracht oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen ist und dem Straftäter gehört. Ansprüche Dritter, so z.B. bei Diebstahl, gehen in jedem Fall vor. Im Jahr 2006 wurden durch die Staatsanwaltschaften in Sachsen-Anhalt bei 80 betroffenen Vermögen durch Einziehung und Verfall Vermögen im Wert von insgesamt über 2,6 Millionen Euro sichergestellt.

Der Staatssekretär verspricht sich viel von dem neuen Weg: „Verglichen mit einer öffentlichen Versteigerung über den örtlich zuständigen Gerichtsvollzieher kann jetzt ein weit größerer Bieterkreis angesprochen werden.“ Außerdem kann die Verwertung direkt und kurzfristig über die zuständige Staatsanwaltschaft erfolgen. Voraussichtlich werde es über Ebay zudem möglich sein, höhere Erlöse zu erzielen. „Der neue Weg ist marktgerecht und hilft der Landeskasse.“

Bisher wurden Verfalls- und Einziehungsobjekte zur weiteren Verwertung meist an den jeweils örtlich zuständigen Gerichtsvollzieher gegeben, der sie öffentlich versteigert hat. Zukünftig sollen die Gegenstände marktgerechter verwertet werden – über Ebay, über www.zoll-auktion.de sowie über gut eingeführte Auktionshäuser. Lischka: „Es geht darum, den für den Einzelfall besten Weg zu wählen.“

Die jetzt eingestellten Schmuckstücke sind vorab beim Auktionshaus Bieberle zur Versteigerung angeboten worden, fanden dort aber keinen Abnehmer. Jetzt liegt der Startpreis deutlich günstiger. Die Schmuckstücke stammen aus Strafverfahren, in denen die Verurteilten wegen Rauschgifthandels zu Haftstrafen verurteilt wurden. Zudem wurde jeweils der Verfall des dem festgestellten Gewinn aus der Straftat entsprechenden Wertersatzes ausgesprochen. Bei Durchsuchungen der Räumlichkeiten der Verurteilten wurden unter anderem die jetzt angebotenen Ringe und die Kette sichergestellt. Das Angebotslimit für die einzelnen Gegenstände legt die einliefernde Justizbehörde, also in diesem Fall die Staatsanwaltschaft Magdeburg, fest.

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