Landesrecht im Internet abrufbar

Rechtsnews von Jürgen Schütt

Seit dem 1. September 2005 stellt Sachsen-Anhalt erstmals sein gesamtes Landesrecht - also 280 Gesetze und 388 Verordnungen - als Bürgerservice frei zugänglich in das Internet. Kostenlos kann auf diesem Weg die vollständige Sammlung des Landesrechts abgerufen werden. Die Internet-Adresse lautet www.recht.sachsen-anhalt.de.

Bei der neuen Dienstleistung handelt es sich um eine nicht amtliche Sammlung, in die alle Änderungen bestehender Gesetze und Verordnungen unverzüglich eingearbeitet werden. Das neue Online-Recht Sachsen-Anhalt ist stets auf dem aktuellen Stand und bietet durch komfortable Suchfunktionen einen schnellen Einblick in geltendes Recht.

Die Suche kann sowohl über eine Volltextrecherche erfolgen als auch über ein Inhaltsverzeichnis, in dem einzelne Normen nach ihrer systematischen Gliederungsnummer im Landesrecht geführt werden.

Zurück