Neue Zuständigkeit in Mahnsachen

Rechtsnews von Jürgen Schütt

Seit dem 1.10.2005 ist in Sachsen-Anhalt nur noch ein einziges Gericht für alle Mahnsachen ausschließlich zuständig: das Zentrale Mahngericht (ZMG) beim Amtsgericht Aschersleben mit Dienstsitz in Staßfurt.

Für Anträge auf Erlass eines Mahnbescheides, die nach dem Stichtag eingehen, besteht keine Zuständigkeit anderer Amtsgerichte mehr. Altverfahren, also Verfahren bei denen der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides vor dem Stichtag bei Gericht eingegangen ist, werden unverändert weiter bearbeitet. Das gilt auch für alle künftigen Maßnahmen, wie beispielsweise die Erteilung von Zweitausfertigungen.

Mit der Zuständigkeitsänderung ist eine Änderung der zu verwendenden Vordrucke verbunden. Die alten Durchschlaganträge haben ausgedient. Da die Mahnverfahren beim ZMG automatisiert bearbeitet werden, sind die für das maschinelle Mahnverfahren bestimmten Vordrucke zu verwenden. Daneben besteht nach wie vor die Möglichkeit, am Diskettenverfahren teilzunehmen.

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