RVG: Bei Anwaltswechsel keine Anrechnung der Verfahrensgebühr des selbstständigen Beweisverfahrens

BGH, Beschluss vom 27.08.2014 - VII ZB 8/14
Rechtsprechung

Werden die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens von der Kostenentscheidung im anschließenden Hauptsacheverfahren mitumfasst und sind die Verfahrensgebühr des selbstständigen Beweisverfahrens und die Verfahrensgebühr des Hauptsacheverfahrens von verschiedenen Rechtsanwälten verdient worden, scheidet eine Anrechnung der Verfahrensgebühr des selbstständigen Beweisverfahrens auf die Verfahrensgebühr des Hauptsacheverfahren gemäß Vorbem. 3 Abs. 5 VV RVG aus.

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